Wer in Deutschland wohnt, hat es dank der sozialen Struktur gut getroffen. Denn im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland die Möglichkeit Geld vom Staat zu bekommen, wenn man in finanzieller Not ist. Allerdings gibt es für bestimmte Geldspritzen verschiedene Voraussetzungen.

Schauen wir uns diese einmal genauer an:

Elterngeld

Frisch gebackene Eltern können durch den Wegfall ihrer Arbeit bis zu 14 Monate lang Elterngeld vom Staat bekommen, um damit weiterhin sich und ihr Kind zu versorgen. Die Höhe des Elterngeldes hängt jedoch von dem Nettoeinkommen der Familie ab. Wenn das Nettoeinkommen 2.770 Euro beträgt, erhält man monatlich den Höchstsatz von 1.800 Euro Elterngeld.

Das Elterngeld gibt es in 3 Varianten. Das Basiselterngeld (siehe oben), ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Bei ElterngeldPlus handelt es sich um ein Nebeneinkommen vom Staat, das nicht 14, sondern maximal 28 Monate gezahlt wird.. Hierbei beträgt das Einkommen allerdings zwischen 150 und maximal 900 Euro im Monat.

Gut zu wissen: Man kann das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus miteinander kombinieren, sodass man es abwechseln kann.

Der Partnerschaftsbonus ist wieder anders. Hierbei erhalten Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, zusätzliche 4 Monate ElterngeldPlus. Das jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie zeitgleich zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten gehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie noch ein Paar sind oder getrennt leben. Bei Alleinerziehenden bekommenhingegen den gesamten Partnerschaftsbonus.

Kindergeld

Eltern haben zusätzlich zum Elterngeld auch Anspruch auf Kindergeld. Das gilt jedoch nur für Kinder, die unter 18 sind, im selben Haushalt  leben und der Wohnort innerhalb Deutschlands, Norwegens, Lichtensteins, Islands oder der Schweiz ist. Das Kindergeld gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder und Pflegekinder, sofern diese mit den Eltern unter einem Dach wohnen. Es gibt jedoch auch bestimmte Voraussetzungen, unter denen man auch Geld für Kinder bekommt, die volljährig sind.Man kann das Geld zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr beantragen, wenn das Kind eine Ausbildung macht oder studiert, arbeitslos ist oder sich in der Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Studien- oder Ausbildungsbeginn befindet.

Das Kindergeld hängt auch von der Anzahl der Kinder ab. Mit dem ersten und zweiten Kind bekommt man 219 Euro im Monat, ab dem dritten Kind, erhöht es sich auf 225 Euro und ab dem vierten Kind bekommt man monatlich 250 Euro Zuschuss vom Staat. Neben Kindergeld gibt es auch Baukindergeld.

Mutterschaftsgeld

Es gibt auch das Mutterschaftsgeld, das man beantragen kann. Aber das wird nicht vom Staat getragen, sondern anteilig von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber übernommen. Hierbei trägt die Krankenkasse maximal einen Beitrag in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag und täglich einen Zuschuss vom Arbeitgeber von 46,20 Euro. Das macht eine tägliche Einnahme von 59,20 Euro.

Dieses Finanzplus wird solange an die Mutter ausgezahlt, wie sie während der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes nicht arbeiten darf. Dazu gehören die rechtlichen Mutterschutzfristen und verschiedene Komplikationen, die während der Schwangerschaft, während und nach der Geburt auftreten können.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld erhält man in der Regel, wenn man sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos bzw. arbeitssuchend meldet. Es gibt das Arbeitslosengeld nach Kündigung des alten Jobs oder wenn man frisch aus der Schule kommt, jedoch keinen Job findet.

Aber auch andere Ansprüche gelten für das Arbeitslosengeld. Zum Beispiel, wenn man eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht und dafür mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeitet, wenn man ein Kind bis zu seinem 3. Lebensjahr großgezogen hat, wenn man Krankengeld erhalten hat, freiwillig den Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet hat.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Wohnt man alleine oder noch bei seinen Eltern?

Allerdings kann es auch zu einer Arbeitslosengeld Sperre kommen, wenn man sich wie folgt verhält:

  • In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt hat man sich beworben, und darf dort ein Praktikum, eine Probezeit bestreiten oder sogar fest dort anfangen, aber man lehnt die Arbeit ab.
  • Eine Sperre kann auch eintreten, wenn man seine Arbeitsstelle bereits nach kurzer Zeit aufgibt und dabei niedere Gründe angibt, wie etwa: „Ich hatte keinen Bock.“ oder „Die Kollegen waren alle komisch“.
  • Man strengt sich nicht genügend an (zu wenig Bewerbungen schreiben, nicht selbstständig nach Firmen und Jobangeboten suchen etc.)
  • Wenn man ohne triftigen Grund eine berufliche Eingliederungsmaßnahme ablehnt oder sie mittendrin abbricht.
  • Wenn man wiederholt vergisst sich bei wichtigen Angelegenheiten beim Jobcenter zu melden.
  • Wenn man durch Selbstverschulden gekündigt wird und sich verspätet als arbeitssuchend meldet.

In diesen Fällen kann eine Sperre des Arbeitslosengeldes drohen und diese Sperre kann je nach Grund für eine Woche bis zu 12 Wochen ausgesprochen werden. Wer jedoch aus besonderen Krankheitsgründen als arbeitsunfähig gilt, wird keine Sperre bekommen und dauerhaft mit Arbeitslosengeld (oder einer anderen Form der Stütze) versorgt.

Welche Zuschüsse vom Staat kennt ihr?

Gibt es den einen oder anderen Zuschuss, den ihr in Anspruch nehmen könnt oder bereits nutzt? Was haltet ihr von unserem Sozialsystem? Ist es gut ausgetüftelt oder würdet ihr es hier und da optimieren? Hinterlasst mir gerne einen Kommentar mit euren Meinungen, Ideen und Ansichten zu diesem Thema und gebt dem Artikel eine positive Bewertung, wenn es euch gefallen hat.

Ich wünsche euch finanziell nur das Beste und hoffe, dass euch alles gelingt, was ihr euch vorgenommen habt!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert