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Baukindergeld -

Baukindergeld

Seit dem 18. September 2018 können Bauherren und Immobilienkäufer Anträge auf Baukindergeld bei der staatlichen Förderbank Kfw einreichen. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Förderung durch den Staat, mit der Familien es einfacher haben, ein eigenes Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen. Das Baukindergeld soll es Familien erleichtern, den Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen.

Aber wem steht das Baukindergeld zu? Wie hoch ist das Baukindergeld, und was gibt es dazu zu wissen?

Ich habe mich ein wenig mit dem Thema auseinander gesetzt und möchte euch meine gefundenen Informationen mitteilen. Ich wünsche euch viel Spaß und hoffe, dass ihr etwas für euch oder eure Freunde, Familienmitglieder oder Bekannten mitnehmen könnt.

Wer hat Anspruch auf das Baukindergeld?

Da ich mich für eine Freundin bezüglich Zuschüsse informiert habe und dabei auf das Thema Baukindergeld gestoßen bin, wollte ich mehr darüber erfahren. Ich dachte: Vielleicht ist sie ebenfalls dazu berechtigt, diese finanzielle Unterstützung zu erhalten!

Der Anspruch auf Baukindergeld besteht, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht höher als 75.000 Euro ist. Alles was darüber liegt, ist von dieser Förderung ausgeschlossen. Allerdings muss man hierbei bedenken, dass zu den 75.000 Euro ein Freibetrag von 15.000 Euro für jedes Kind dazu gerechnet werden muss. Mit einem Kind das zu versteuernde Jahreseinommen also 90.000 Euro betragen, bei zwei Kindern 105.000 Euro, und mit 3 Kindern erhält man die Förderung, wenn man unter 120.000 Euro liegt.

Dazu gehören auch (Mit-)Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum, Menschen, die Kindergeld erhalten sowie Menschen, deren Mitbewohner Kindergeld erhält, Menschen in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren angemeldet ist und für das eine Kindergeldberechtigung vorhanden ist.

Ich bin schon eingezogen – kann ich immer noch die Förderung erhalten?

Alle Neubauten, deren Baugenehmigungen zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt wurde, sind förderfähig. Ebenso muss der notarielle Kaufvertrag bei dem Kauf eines Neubaus oder Bestandsbauten im Laufe des eben genannten Zeitraums unterzeichnet worden sein. Das bedeutet auch, dass man sich das Fördergeld nachträglich auszahlen lassen kann, sofern diese Voraussetzungen gegeben sind. Der Antrag sollte jedoch spätestens 3 Monate nach dem Einzug in den Neubau bzw. Bestandsbau eingereicht werden.

Wie viel Baukindergeld gibt es?

Die Koalition hat festgelegt, dass die Höhe des Fördergelds bei 1.200 Euro pro Kind liegt. Das bedeutet, dass eine Familie mit einem Kind 1.200 Euro Zuschuss erhält und eine andere Familie mit 2 Kindern 2.400 Euro. Die Förderung wird in einem Zeitraum von 10 Jahren ausbezahlt. Das macht selbst bei einem einzigen Kind einen Zuschuss von rund 12.000 Euro.

In Bayern gibt es das Baukindergeld Plus, bei dem zusätzlich zu den 1.200 Euro pro Kind 300 Euro je Kind pro Jahr zugesichert werden. Damit liegt die Förderung im Freistaat Bayern nicht bei 12.000 Euro in 10 Jahren, sondern bei 15.000 Euro in 10 Jahren – und das pro Kind. Bei einer Rasselbande von 3 Kindern macht dies einen Zuschuss von 45.000 Euro.

Wann wird der Antrag gestellt?

Für gewöhnlich wird der Antrag auf eine finanzielle Förderung immer im Vorfeld erstellt. Bei dem Baukindergeld wird der Antrag allerdings erst nach dem Einzug gestellt. Andere Fördermittel der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kann man vor dem Bau, Kauf und der Sanierung beantragen.

Wie geht es nach dem Einzug weiter?

Nachdem man eingezogen ist, beantragt man den Zuschuss. Hierfür ist die Meldebestätigung der Gemeinde notwendig, in dem auch das Einzugsdatum vermerkt ist. Danach muss man seine Identität nachweisen. Dies funktioniert über eine Video-Identifizierung oder mit Postident. Letzteres funktioniert unter anderem über ein Foto, einen Videochat oder eine Online-Ausweisfunktion. Sind alle diese Punkte erledigt, werden ab Ende März 2019 die Nachweise weiter geleitet. Bei den Nachweisen handelt es sich um die Meldebestätigung, den Grundbuchauszug und die Einkommenssteuerbescheide. Wann diese Nachweise gewünscht werden, wird dem Antragsteller in einer E-Mail mitgeteilt. Dies sei (laut zahlreicher Informationen verschiedener Webseiten) frühestens ab Ende März 2019 der Fall. Danach müssen die Unterlagen innerhalb einer 3-monatigen Frist eingereicht werden.

Hat man sich an die Fristen gehalten und alle notwendigen Informationen bei der zuständigen Behörde eingereicht, sowie erfolgreicher Prüfung der Nachweise, zahlt die Kreditanstalt für Wiederaufbau den Zuschuss auf das angegebene Konto aus.

Gilt die Förderung auch für Kinder, die nach der Antragsstellung zur Welt kommen?

Das wäre wunderbar, wenn man die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau bereits vor der Geburt des Kindes bekommen könnte. Aber dies ist nicht der Fall. Genauso wie das BAFöG, Kindergeld und andere Zuschüsse, die sich aufs Kind beziehen.

Für weitere Infos empfehle ich Euch diese Adresse: https://www.wohnen-und-bauen.de/baukindergeld-kaeufer-bauherren

Wenn ihr also Anspruch auf Baukindergeld habt und euren Traum vom Eigenheim erfüllen möchtet, solltet ihr unbedingt diese Chance nutzen! Sie gilt nur bis Ende 2020 – und ihr wisst wie schnell die Zeit vergeht!

Meine Freundin hat sich die Informationen angeschaut, die ich ihr im Link (siehe oben) gegeben habe und sucht fleißig nach dem Haus ihrer Träume. Ich würde dies auch gerne in Anspruch nehmen, aber A) wohne ich nicht in Deutschland und B) habe ich keine Kinder. Ich fürchte zumindest, dass meine 4-beinigen pelzigen Kinder nicht gelten. Schade eigentlich.

Aber angenommen ich würde alle Voraussetzungen erfüllen, hätte meinen Wohnsitz in Deutschland und hätte mindestens ein Kind, würde ich diese Förderung auf jeden Fall nutzen. Warum auch nicht? Es ist eine Förderung, die den Menschen mit den notwendigen Voraussetzungen zusteht. Es ist im Prinzip nichts anderes wie Arbeitslosengeld, Elterngeld, Tilgungszuschuss oder eben BAFöG. Und all das, was einem zusteht, sollte man sich aushändigen kann. Oft genug klagen die Menschen, dass es ihnen finanziell vorne und hinten fehlt – Warum sich dann nicht vom Staat auf diesem Wege ein wenig helfen lassen?

Wer von euch hat diese Förderung schon beantragt? Wer möchte es noch beantragen oder kennt ihr jemanden, der diese Zuschüsse gebrauchen kann? Teilt es auf alle Fälle euren Freunden und Verwandten mit. Helft anderen, damit sie ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen können. Unterstützt eure Liebsten, damit ihre Wünsche wahr werden.

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Verena Walter

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