Im Falle meines Todes – Testament Ja oder Nein?

Der Gedanke über den Tod ist nicht besonders angenehm. Ich für meinen Teil denke nicht gerne dran, und ich glaube, eigentlich geht es jedem so. Aber da keiner von uns weiß, was einem noch alles passieren kann, ist es wichtig, dass man sich mit dem Thema rechtzeitig auseinander gesetzt hat.

Es gibt genügend Menschen, die dachten: Mir wird das schon nicht passieren.

Und plötzlich hatten sie einen Autounfall und liegen im Koma – andere versterben von heute auf Morgen, wieder andere werden an lebenserhaltende Geräte angeschlossen. Für all das kann man Vorsorge treffen und ein Schriftstück aufsetzen, mit dem man sich und seine Familie absichern kann.

Beispielsweise man hat einen Partner und 2 Kinder und während man gerade vom Einkauf zurück fährt, kracht es und alles ist vorbei. Ist es da nicht beruhigend zu wissen, für die Familie vorgesorgt zu haben? Eine Lebensversicherung abgeschlossen und ein Testament aufgesetzt zu haben?

Allerdings gibt es bei einem Testament ein paar Dinge zu beachten, so bekommen zum Beispiel die engsten Verwandten (die Kinder und mehr) ihren Pflichtteil von 25 %, es sei denn, es gäbe nachweislich einen guten Grund, warum sie nicht beerbt werden sollten. Beispielsweise, weil ein Mordversuch dahinter liegt.

Für die Rechtsgültigkeit, sollten immer ein Anwalt/Notar zurate gezogen werden, und im Idealfall hinterlässt man ein von ihm beglaubigtes und in seinem Beisein unterschriebenes Schriftstück, damit es in keinem Fall verloren gehen kann.

Was so ein fehlendes rechtsgültiges Testament ausmacht, sieht man gut in dem Ohnsorg-Stück: Der letzte Wille. Da kämpfen die Familienmitglieer wie Hund und Katze und jeder zankt sich mit dem anderen um die kleinste Habseeligkeit der Verstorbenen. Gier frisst Hirn und es kommt in der Familie zu eskalierenden Streitigkeiten, die gar nicht nötig gewesen wären.

Ein Testament ist eine gute Absicherung, wenn man stirbt, für den Verstorbenen und alle Angehörigen.

Detaillierte Informationen und Wissenswertes zur Testament-Erstellung können hier eingesehen werden: https://www.mymoria.de/de/vorsorge/testament-wissenswertes-zur-erstellung-eines-testaments

Lieber zu früh dafür sorgen, also zu spät



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Verena Walter

13 Comments

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  • Vielen Dank für die Weitergabe dieser Informationen über Testamente. Meine Eltern haben über die Errichtung eines Testaments nachgedacht. Ich werde diesen Blog mit ihnen teilen und vorschlagen, dass sie sich mit einem Anwalt treffen, um die Idee der Testamentserrichtung weiter zu untersuchen.

  • Ich überlege schon seit Langem, ob ich ein Testament brauche oder nicht. Vielen Dank für diesen Beitrag. Ich stimme Ihr voll zu, dass wir nie über unser Morgen sicher sein können. Ich werde mich bei meinem Notar melden, um Testament zu erstellen.

  • Gut zu wissen, dass die engsten Verwandten abgesehen von einigen Sonderfällen wie dem Mordversuch immer ihren Pflichtteil in Höhe von 25 Prozent des Nachlasses bekommen. Mein Onkel arbeitet als Notar seit fast 20 Jahren. Er sagt, dass er es oft erlebt hat, wie in dem Testament übersehene Verwandten um ihren Pflichtteil gerichtlich kämpfen.

  • Ich spiele momentan mit dem Gedanken ein Testament anzulegen. In dem Artikel steht, dass man für die Rechtsgültigkeit einen Anwalt/ Notar zur Absicherung und Beglaubigung des Testamentes zurate ziehen sollte. Meiner Meinung nach ist das ein wichtiger Punkt, den ich vorher nicht beachtet habe und ich hoffe, dass ich ein Notariat finden kann, dass mich dabei unterstützt.

  • Ich bin mir sicher, dass jeder ein Testament braucht. Wir haben alle unser eigenes Eigentum und sind verpflichtet, es in jeder Situation ordnungsgemäß zu entsorgen. Vielen Dank für Tipps zur Erstellung von Testament und besonders zum Thema Absicherung .

  • Gut zu wissen, dass ein Testament notariell beglaubigt werden kann. Mein Opa möchte nun sein Testament verfassen. Er möchte dieses gerade aus Rechtssicherheitsgründen von einem Notar beurkunden lassen.

  • Interessant zu wissen, dass die engsten Verwandten ihren Pflichtteil von 25 % auch dann bekommen, wenn ein Testament verfasst wurde, das diese unberücksichtigt lässt. Mein Opa möchte ein eigenes Testament verfassen, obwohl er mit diesem gerade die Pflichtteilsberechtigten belohnen möchte, nämlich seine Kinder und seine Ehefrau. Er möchte ihnen aber nicht nur die 25 %, sondern sein ganzes Vermögen widmen.

  • Danke für den guten Beitrag über die Frage, ob ein Testament sinnvoll ist. Ich merke wie sich mein Vater gerade damit beschäftigt, weil er inzwischen 80 Jahre alt ist. Viele wollen sich eventuell gar nicht mit dem Thema Tod befassen, aber es ist unglaublich wichtig für die Hinterbliebenen etwas zu hinterlassen, sei es nur ein Abschiedsbrief. Wir kennen einen Notar, der auf die Thematiken Testament und Erbrecht spezialisiert ist.

  • Gut zu wissen, dass auch im Fall der testamentarischen Erbfolge die engsten Verwandten stets zu ihrem Pflichtteil von 25 % berechtigt sind. Mein Onkel möchte durch sein Testament insbesondere seinen Bruder privilegieren. Er ist aber total OK damit, dass auch sein nicht ehelicher Sohn seinen Pflichtteil bekommt.

  • Seit kurzem beschäftige ich mich mit dem Thema Erbrecht. Dank des Artikels weiß ich nun, dass es Sinn ergibt, wenn man sein Testament von einem Notar beglaubigt wird, damit es in keinem Falle verloren gehen kann. Hoffentlich kann ich einen Anwalt für Erbrecht finden, der mir hierzu noch mehr Details geben kann.

  • Ich möchte mit großer Wahrscheinlichkeit ein Testament an meine Nachkommen hinterlassen. Wichtig war daher für mich zu erfahren, dass es einen gewissen Pflichtanteil bei engsten Verwandten gibt, der berücksichtigt werden muss. Hoffentlich finde ich einen Notar, der mit mir ein Testament erstellen und mich beraten kann.

  • Derzeit überlege ich mein Testament erstellen zu lassen, um eventuelle Erbansprüche rechtzeitig zu klären. Ich wusste nicht, dass die Rechtsgültigkeit immer von einem Anwalt und einem Notar beglaubigt werden sollte. Ich hoffe, entsprechend gut beraten zu werden.

  • Gut zu wissen, dass unabhängig von einer letztwilligen Verfügung die engsten Verwandten (die Kinder und mehr) ihren Pflichtteil von 25 % bekommen. Mein Opa möchte ein Testament verfassen. Er möchte keinesfalls meine Tante enterben, denkt aber, dass sie weniger als 25 % ihres gesetzlichen Erbteils bekommen soll.

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