Seit dem Januar 2020 werden die Forschung und Entwicklung in Deutschland noch besser gefördert. Am 1. Januar 2020 wurde die steuerliche Forschungsförderung eingeführt. Es ist zu betonen, dass sowohl eigene FuE Vorhaben als auch Auftragsforschung gefördert werden können. Die Forschungszulage in Deutschland wird in dem Forschungszulagengesetz FzulG geregelt. Nach dem Gesetz können alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, Forschungsgelder beantragen.

Was ist das Ziel der Forschungszulage?

Die Forschungszulage hat zum Ziel, wirtschaftliche Sektoren mit hoher Forschungsintensität zu unterstützen. Es ist kein Zufall, dass FuE-intensive Branchen unterstützt werden. Diese weisen ein hohes Wirtschaftswachstum langfristig auf. Da die Forschunszulage, die seit dem 01.01.2020 beantragt werden kann, themenoffen eingereicht werden kann, ist sie für viele Unternehmen, sowohl Einzelunternehmen als auch Kapitalgesellschaften, sehr attraktiv. Mit der Forschungszulage will die Bundesregierung Unternehmen dazu motivieren, dass Sie noch mehr in Forschung und Entwicklung investieren. Mit der Forschungszulage wird die Wirtschaftskraft der Antragssteller gesichert. Darüber hinaus können neue Arbeitsplatze geschaffen werden.

Wesentliche Vorteile der Forschungszulage

Kein Wunder, dass so viele Unternehmen aus verschiedenen Branchen Forschungsgelder beantragen wollen. Es ist nicht zu leugnen, dass die Forschungszulage mehrere wesentliche Vorteile hat:

  • alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können gefördert werden. Egal, ob es sich um industrielle Forschung, Grundlagenforschungen oder experimentelle Entwicklung handelt, kann die Forschungszulage beantragt werden;
  • die Forschungszulage ist themenoffen – es gibt keine Einschränkungen auf bestimmte Branchen bzw. Tätigkeiten;
  • alle steuerpflichtigen Unternehmen haben den Anspruch auf die Forschungszulage. Alle F&E-betreibenden Unternehmen können von der steuerlichen Förderung profitieren. Wichtig: auch bei der Auftragsforschung kommt die Forschungsförderung in Frage;
  • es gibt keine öffentliche Publikationspflicht zu den Inhalten der geförderten FuE Projekte;
  • Unternehmen in der Verlustphase können auch von der Forschungszulage profitieren
  • es ist möglich, Forschungsgelder rückwirkend zu beantragen. Alle FuE Projekte, mit denen nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde, können gefördert werden;
  • auf die Forschungsförderung hat jedes Unternehmen einen Rechtsanspruch, dessen Projekt von der “Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bescheinigt wird.

Wie kann man Forschungsgelder beantragen?

Alle Unternehmen, die von der Forschungszulage profitieren wollen, müssen zuerst ihr Projekt bzw. Projektvorhaben bei der der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einreichen. Der Antrag auf eine Projektbescheinigung wird gründlich geprüft, bevor der Antragsteller eine Bescheinigung erhält, in der die Förderwürdigkeit seines Projekts bestätigt wird. Die Bescheinigung muss dann mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

Wenn Sie professionelle Beratung im Bereich Forschung, Entwicklung und Fördermöglichkeiten benötigen, können Sie das Unternehmen Busuttil & Company kontaktieren. Das Unternehmen spezialisiert sich auf die Forschungszulage, allerdings bietet es ihre Hilfe auch bei der Suche nach anderen Förderprogrammen an.

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