Pflegegeld beantragen – Wie geht’s und was gibt es zu beachten?

Es gibt viele finanzielle Unterstützungen, die einem zustehen, aber meistens weiß man das gar nicht, weil man nicht weiß wonach man suchen muss, wo man diese Informationen findet und weil viele Behörden, Ämter und Versicherungen sich weigern ihre Mitmenschen zu informieren. Gerade mit Schutzbedürftigen ist es oft so, dass die Menschen nicht wissen, wenn sie mit ihnen und anderen Dingen völlig überfordert sind und nicht alles allein stemmen können, dass ihnen ein zusätzlicher Service oder auch eine von der Pflegeversicherung bezahlte Finanzspritze zusteht. Bei Kindern heißt es Kindergeld (das ist aber weitestgehend bekannt und wird von der Familienkasse entrichtet) und bei Senioren heißt es Pflegegeld.

Was es über das Pflegegeld zu wissen gibt und wie man das beantragen kann, erfahrt ihr in diesem Beitrag. Ich wünsche euch viel Spaß und viel Erfolg.

Was ist eigentlich Pflegegeld?

Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung der privaten aber auch der gesetzlichen Pflegeversicherung, bei dem einmal im Monat Geld an die Familie entrichtet wird, die sich um das zu pflegende Familienmitglied kümmern. Das können die Kinder sein, die sich um ihre Mutter oder die Enkelkinder, die sich um den Großvater kümmern, der Neffe, der seinen Onkel pflegt oder auch der Cousin 4ten Grades, der auf Oma Hilde Acht gibt.

Das Geld ist dazu da, dass die familiären oder bekannten Pflegekräfte für ihre harte und liebevolle Arbeit entlohnt werden. Schließlich ist die Pflege von Schutzbefohlenen (das gilt für Kinder, wie auch Senioren), keine Kleinigkeit, sondern ein 24-Stunden-Job.

Wer bekommt das Pflegegeld?

Pflegegeld beantragen

Das Pflegegeld wird an die Menschen entrichtet, die es sich zur Aufgabe gemachthaben für ihr zu pflegendes Familienmitglied da zu sein. Allerdings kommt die Höhe des Geldes auf den Pflegegrad der jeweiligen Person an.

Gut auch zu wissen: Das Pflegegeld ist nach dem Einkommenssteuergesetz generell nicht steuerpflichtig. Geht das Geld den direkten Weg an den Pflegebedürfigen, ist es nicht steuerpflichtig. Geht es über Umwege an den Pflegebedürftigen, kann es sein, dass man Steuern zahlen muss.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei häuslicher Pflege?

Die Geldmenge, die beim Pflegegeld an die entsprechende Person entrichtet wird, richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit der jeweiligen Person. Wer beispielsweise schlecht zu Fuß ist, aber noch viele selbst machen kann braucht weniger Pflegegeld, als jemand, der 24/7 auf Hilfe angewiesen ist.

Hier ist die Staffelung der jeweiligen Pflegestufen und die monatliche Entrichtung:

Pflegestufe 1 = 0 Euro

Pflegestufe 2 = 316 Euro

Pflegestufe 3 = 545 Euro

Pflegestufe 4 = 728 Euro

Pflegestufe 5 = 901 Euro

Was ist, wenn man krank wird oder ausfällt?

Krank geworden was nun?

Es kann immer mal etwas passieren. Man hat einen Unfall, man braucht dringend Urlaub oder man ist schlimm erkrankt. Was macht man dann? Wenn es geht, sollte man im Freundes- oder Familienkreis nach Hilfe fragen. Aber das ist nicht immer möglich. In so einem Fall kann bei der Pflegeversicherung die Ersatzplfege beantragen. Die beträgt 1.612 Euro im Jahr und gilt bis zu maximal 42 Kalendertage.

Seit dem ersten Januar 2015 kann man die Ersatzpflege (Auch Verhinderungspflege genannt) mit der Kurzzeitpflege kombinieren. Dadurch wird der Betrag von 1.612 auf 2.418 erhöht.

Die Veränderungen der Leistungen

Damals, im Jahre 2015 waren die Leistungen pro  Monat anders als nun ab 2017. Man hat bei der Pflegestufe 0 inklusive Demenz 0 Euro bekommen, aber ab Stufe 1 wurden bereits 1.064 Euro gezahlt. Danach staffelte man wie folgt: Stufe 2 = 1.330 Euro, Stufe 3: 1.612 Euro und im Härtefall 1.995 Euro. Dabei wurde nicht unterschieden, ob der Betroffene Demenz hatte oder nicht.

Ab 2017 hat man den Leistungssatz geändert. Pflegegrad 1 bedeutet nun einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro im Monat. Ab Pflegegrad 2 (was früher Pflegestufe 0 aber auch Pflegestufe 1 war) sind es 770 Euro. As was früher Pflegestufe 1 mit Demenz und Pflegestufe 2 war, wird nun als Pflegegrad 3 mit 1.262 Euro entlohnt. Pflegestufe 2 mit Demenz und Pflegestufe 3 sind jetzt Pflegegrad 4 und bekommt 1.775 Euro. Der Rest ist deklariert als Pflegegrad 5 und wird mit 2.005 Euro entrichtet.

Wie beantragt man das Pflegegeld?

Wie Pflegegeld beantragen?

Hierbei gibt es eine ganze simple Checkliste, wie man das Pflegegeld beantragen kann.

Schritt 1: Pflegeantrag stellen.

Schritt 2: Terminvereinbarung für das Pflegegutachten

Schritt 3: Vorbereitungen für das Pflegegutachten

Schritt 4: Besuchstag:

Schritt 5: Erstellung des Gutachtens

Schritt 6: Der Bescheid ist im Briefkasten

Das klingt ganz einfach – und eigentlich ist es das auch. Der Antrag wird bei der zuständigen Pflege- bzw. Krankenkasse gestellt, der Gutachter meldet sich bezüglich der Terminvereinbarung und dann kommt der Besuch.

Damit man nicht unvorbereitet in diesen Besuchstag geht und die Dringlichkeit des Pflegegeldes verdeutlichen will, sollte man alle wichtigen Unterlagen zum Krankheitsverlauf parat haben. Das kann ein ärztliches Attest sein, Krankheitsunterlagen oder ein anderes medizinisches Gutachten. Experten raten zusätzlich von einem Pflegetagebuch, das mindestens 2 Wochen lang geführt sein sollte. Hierbei kann man das Voranschreiten der Krankheit ablesen oder aber auch andere Erkenntnisse gewinnen. Einen Vordruck zu einem Pflegetagebuch kann man von der Krankenkasse bekommen. Auch das Beisein eines Mitarbeiters vom Pflegeheim, der sich regelmäßig um den Pflegebedürftigen gekümmert hat, ein enger Angehöriger oder ein guter Freund kann eine großartige Unterstützung bei der Erstellung des Gutachtens sein. So kann der Gutachter am Besuchstag mithilfe eines Fragenkatalogs die vorliegende Pflegebedürftigkeit bestimmen und den alltäglichen Pflegebedarf festlegen. Dieses Gutachten wird vom Gutachter an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet, dient aber nur als Empfehlung. Das heißt, letzten Endes kann die Pflegekasse auch eine andere Pflegestufe festlegen. Weitere Informationen zum Pflegegeld für die häusliche Pflege findest du unter https://www.seniocare24.de/pflegeangebot-kosten/pflegegeld/

Gut informiert ist halb gewonnen

Wer sich gut und umfangreich über das Thema Pflegegeld informiert, kann nicht einfach über den Tisch gezogen werden und weiß seine Rechte durchzusetzen. Daher ist es immer wichtig sich über die notwendigen Punkte zu informieren, sich mit den Pflegestufen auseinander zu setzen und sollte sich nicht mit weniger abspeisen lassen als einem zusteht. Das bedeutet nun nicht, um jeden Preis in einen gerichtlichen Papierkrieg zu ziehen, aber wenn man weiß, dass Pflegegrad 4 korrekt ist, sollte man noch mal versuchen das Gespräch mit der Pflegekasse zu suchen.

Wie ist es bei euch?

Habt ihr schon mal Pflegegeld in Anspruch genommen oder kennt ihr wen, der das Pflegegeld beantragt hat? Wie war die jeweilige Pflegekasse und wie war das Gespräch mit dem Gutachter? Welche Eindrücke habt ihr von den Mitarbeitern gewonnen und reicht das ausgezahlte Pflegegeld für die Auslagen, oder habt ihr das Gefühl ihr kommt nicht hin?

Hinterlasst einen Kommentar, gibt dem Beitrag 5 Sterne, wenn er euch gefallen hat und bleibt schön gesund und munter. Grüßt eure pflegebedürftigen Familienmitglieder und passt gut auf euch auf.

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Verena Walter

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  • Ich stimme voll und ganz zu! Die Pflege eines älteren Menschen ist eine Vollzeitbeschäftigung, die viel Engagement erfordert.

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