5 Dinge, die du über deinen Immobilienmakler wissen solltest.

Du bist mit deiner Wohnsituation nicht zufrieden, musst wegern deines Jobs umziehen oder deine Familie vergrößert sich und du kannst nicht länger dort leben, wo du momentan lebst? Dann ist es an der Zeit sich eine neue Bleibe zu suchen. Das ist für manche von uns jedoch gar nicht so leicht sich im Internet zurecht zu finden. Aber auch wenn man internetaffin ist, kann es vorkommen, dass man als Kontaktperson nicht den Hausbesitzer benachrichtigen oder anrufen kann, sondern einen Immobilienmakler.

Das kann daran liegen, dass der Hausbesitzer nicht die Zeit hat mit jedem einzelnen potenziellen Kunden zu sprechen und zu hoffen, dass irgendjemand von ihnen endlich derjenige ist, der den Miet- oder Kaufvertrag unterschreibt. In den meisten Fällen gehen Vermieter nämlich einer anderen Beschäftigung nach und können sich daher nicht immer Zeit freischaufeln.

Aber wie ist das nun mit einem Immobilienmakler? Wie tickt ein Immobilienmakler und was sollte man vor der  Besichtigung gemacht haben?

Hier ein paar hilfreiche Tipps:

1. Dein Immobilienmakler braucht Input

Ganz gleich, ob du ein Objekt vermieten oder verkaufen willst oder nach einer Immobilie suchst, die du bewohnen möchtest, dein Immobilienmakler braucht zunächst einmal die wichtigsten Daten zu der Immobilie. Dazu gehört unter anderem die Größe der Wohnung, die Lage, welche Objekte der Käufer oder Mieter dazu bekommt (beispielsweise möbliert, teilmöbliert oder unmöbliert), welche Besonderheiten die Immobilie zu bieten hat, wie viele Zimmer die Wohnung hat und natürlich auch, den Preis.

Wenn du vermieten oder verkaufen möchtest, dann solltest du alle wichtigen Daten abgeben (oder sie vom Immobilienmakler abnehmen lassen), damit er die entsprechenden Daten und Fotos auf seiner Webseite online stellen kann. Nur so kannst du dein Objekt korrekt anbieten. Stelle sicher, dass alles sauber und ordentlich ist und dass der Immobilienmakler möglichst viele schöne Fotos macht (oder auch von dir erhält), in denen nach Möglichkeit alles zu sehen ist, damit der potenzielle Mieter bzw. Käufer bereits online einen ersten Eindruck von der Immobilie bekommt.

Solltest du auf der Suche nach einem Miet- oder Kaufobjekt sein, dann solltest du deinem Immobilienmakler genau sagen was du möchtest und wonach du suchst. Dabei solltest du zumindest in einigen Fällen eine genaue (vor allem aber realistische) Vorstellung haben, was du suchst und was du brauchst. Du solltest vorher festlegen wie viele Zimmer du benötigst, verdeutlichen, dass du Haustiere hast und auch mit ihnen umziehen möchtest und welche Preisvorstellung (zumindest im Groben) für dich infrage kommt. Natürlich können die vom Makler gezeigten Objekte hier und da etwas abweichen (je nachdem was der Makler in seinem Repertoire hat), aber dementsprechend solltest du deinem Makler klar machen, auf welche Punkte du auf gar keinen Fall verzichten willst.

Zum Beispiel:

„Ich brauche eine Wohnung mit mindestens 4 Zimmern“

oder „Auf alle Fälle müssen Tiere erlaubt sein.“

Es kann natürlich sein, dass du den einen oder anderen Kompromiss eingehen musst, weil eventuell dein gewünschtes Kauf- oder Mietobjekt nicht verfügbar ist. Überlege dir also gut, auf welche Sonderwünsche du eventuell verzichten könntest

2. Dein Immobilienmakler möchte verkaufen

Natürlich macht dein Immobilienmakler seine Arbeit nicht für Lau. Er will irgendwann auch deine Immobilie verkauft oder vermietet, beziehungsweise für den Mieter oder Käufer die richtige Immobilie gefunden haben. Dementsprechend wird der Immobilienmakler auf deine Wünsche eingehen und sich die größtmögliche Mühe geben die Objekte aus dem Katalog möglichst interessant und schön zu präsentieren. Deswegen werden manche Häuser und Wohnungen auch möglichst schmeichelhaft umschrieben. Anstelle von „eng“ oder „altmodisch“, wird es beispielsweise als „rustikal“ angeboten.

In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass ein Immobilienmakler dir als Mieter oder Käufer nahezu alles verkaufen will, was das Unternehmen zu bieten hat. Vor diesen Gesellen solltest du dich in Acht nehmen und ihm klar machen, was du wirklich willst. Es ist auch klar, dass der Makler für seine Arbeit Geld bekommt, also vom Vermieter eine Provision erhält, schließlich muss sich die Arbeit für den Makler auch lohnen.

Wichtig zu wissen: Der Immobilienmakler darf seit dem 1. Juni 2015 keine Provision mehr vom Mieter beziehungsweise vom Käufer bekommen, sondern nur noch vom Vermieter beziehungsweise vom Verkäufer. Denn seit dem 1. Juni 2015 gilt das Gesetz des Bestellerprinzips. Wer den Immobilienmakler involviert, muss ihn auch bezahlen.

3. Der Immobilienmakler muss dich korrekt informieren

Wenn du als Kunde nach einem Miet- oder Kaufobjekt suchst und du nicht direkt vom Verkäufer / Vermieter beraten wirst, muss dich der Immobilienmakler korrekt informieren. Wenn er etwas nicht genau weiß, dann muss der Makler sich notfalls beim Verkäufer / Vermieter informieren, wie sich die eine oder andere Sache verhält. Er darf nicht mutmaßen oder schätzen, wenn er keine Zahlen oder andere Daten vorliegen hat.

4. Du musst alles sehen dürfen

Wenn du ein Miet- oder Kaufobjekt besuchst und dir anschaust, dann muss die Möglichkeit bestehen, dass du dir alles ansehen darfst. Sollte der Verkäufer / Vermieter oder der Makler dir nicht gestatten alle Räumlichkeiten von dem Kauf- oder Mietobjekt zu besichtigen, dann ist das ein klares Zeichen, dass du diese Immobilie nicht länger in Betracht ziehen solltest.

Es kann auch vorkommen, dass der eine oder andere Verkäufer oder Vermieter dich um den Gefallen bittet (manche es sogar erwarten), den Keller oder die Garage als Stauraum zu benutzen. Hierbei kannst du selbst entscheiden, ob du deinem Verkäufer oder Vermieter dies gewähren willst oder nicht, aber in dem Fall solltet ihr eine schriftliche Vereinbarung haben, dass dein Vertragspartner diesen Stauraum nur für einen bestimmten Zeitraum nutzen darf – immerhin mietest beziehungsweise kaufst du diese „Stellfläche“ mit und willst deine eigenen Habseligkeiten unterbringen.

Gib deinem Vertragspartner einen angemessenen Zeitraum von 3 bis maximal 6 Monaten, um seine Sachen anderweitig unterzubringen, damit dieser auch den Druck verspürt sich möglichst zeitnah um eine andere Lagerung zu bemühen.

5. Wechsel den Immobilienmakler, wenn ihr nicht auf einer Wellenlänge seid

Solltest du dein Haus oder deine Wohnung über einen Immobilienmakler verkaufen oder vermieten wollen, dann solltet ihr auf einer Wellenlänge sein. Wenn du nur bestimmte Vermieter für deine Immobilie haben wollen (beispielsweise ein kinderloses Paar, oder eine Familie ohne Haustier), dann muss dein Immobilienmakler sich an deine Wünsche halten.

Ebenso muss dein Immobilienmakler dir das Wohn- oder Kaufobjekt zeigen, das du dir wünschst. Sicher kann es sein, dass man hier und da ein paar Abstriche machen muss, weil er Markt dein gewünschtes Objekt nicht anzeigt oder nicht alles auf einmal verfügbar ist. Aber wenn du klar machst, dass gewisse Voraussetzungen auf alle Fälle gegeben sein müssen, dann muss dein Immobilienmakler auch darauf Rücksicht nehmen. Beispielsweise, wenn du nach einer Immobilie suchst, in der Haustiere erlaubt sind, dann ist es unverschämt, wenn dein Makler dir immer nur Immobilien vorschlägt, in denen das nicht der Fall ist. 

Solltest du (ob Verkäufer, Vermieter, Käufer oder Mieter) mit deinem Immobilienmakler nicht auf einen grünen Zweig kommen, auch nicht nach mehreren Monaten, dann ist es vielleicht an der Zeit sich nach einem anderen Dienstleister umzusehen.

Wie gut kennst du dich mit Immobilienmaklern aus?

Hast du dich viel mit ihnen auseinander setzen müssen? Bist du schon oft umgezogen oder wohnst du vielleicht noch mit deinen Eltern unter dem selben Dach? Hinterlass gerne einen Kommentar mit deinen Erfahrungen, Ansichten und Tipps für die Suche nach einem passenden Immobilienmakler.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner Suche und einen wunderschönen Tag.

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Verena Walter

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